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Fachbegriffe - Ing.-Büro Helmig+Klocke

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Fachbegriffe

Fachbegriffe Unfallgutachten etc.  
                
Was ist ein Unfall
Ein plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen einwirkendes Ereignis.
         
Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für ein  vergleichbares Fahrzeug (Ausstattung, Art, KM-Stand und Extras) am Tag  des Schadens unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren die den Wert des  Fahrzeuges beeinflussen und der örtlichen Marktlage bei einem seriösen  Händler zu zahlen wäre.  
          
Was bedeutet Restwert?
Der Wert eines total beschädigten Fahrzeuges nennt man  Restwert. Die Höhe wird vom Sachverständigen unter Zuhilfenahme von  Händlern, Internetportalen oder Restwertaufkäufern ermittelt. Nach  aktueller Rechtsprechung ist der sog. regionale Markt dabei  entscheidend.
          
Fiktive Abrechnung bedeutet:
Der Anspruchsteller fordert z. B. bei der Versicherung den  Geldbetrag für seine Reparatur an und repariert sein Fahrzeug z.B. selber. (Solange keine mit Mehrwertsteuer ausgewiesenen Rechnungen  vorliegen wird von der Versicherung nur der Nettobetrag ausgezahlt).
          
Was versteht man unter Alt- und Vorschäden?
Altschäden sind alle unreparierten Schäden am Fahrzeug. Unter Vorschäden versteht man instandgesetzte Schäden am Fahrzeug.
          
Was sind Bagatellschäden?
Unter Bagatellschäden versteht man im allgemeinen Fahrzeugschäden, die im Bereich unter ca. 900,00 € liegen.
          
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Sachverständigengutachten ?
Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und weist "nur" die  Reparaturkosten aus. Fotos werden nur selten erstellt. Ein Gutachten ist  dagegen, eine rechtsbindende begründete Stellungnahme eines  Sachkenners/Sachverständigen in der zahlreiche für die  Schadenregulierung zusätzliche relevante Daten (z. B. Reparaturdauer,  Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall,  Mietwagenklasse, etc. ) enthalten sind. Es wird auch immer eine Fotodokumentation erstellt.
          
Welche Totalschadensarten unterscheidet man?
Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die  Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen  Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ein technischer Totalschaden besteht, wenn das Fahrzeug nicht mehr in vollem Umfang hergerichtet werden kann.
          
Was ist eine Wertminderung?
Eine Wertminderung wird im Regelfall nur im Haftpflichtfall  erstattet. Die Höhe der Wertminderung wird vom Sachverständigen  festgelegt, dabei wird zwischen zwei Arten von Wertminderung  unterschieden:
Die merkantile Wertminderung (kaufmännische Wertminderung)  berücksichtigt das subjektive Empfinden eines potenziellen Käufers, eine minderwertige Ware zu erwerben. Ein Fahrzeug mit instandgesetztem  Unfallschaden erzielt bei der Veräußerung in der Regel weniger Erlös als ein gleichwertiges, unfallfreies Fahrzeug.
Die technische Wertminderung kommt zum Tragen, wenn auch nach fach- und sachgerechter Instandsetzung ein oder mehrere Mängel im Bereich der Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit, Lebensdauer oder  äußeres Aussehen verbleiben und nicht mehr beheben lassen. Auch im Kaskofall ist eine technische Wertminderung möglich.
          
Was versteht man unter Verkehrswert?
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im  gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Fahrzeuges bei  einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis  beeinflussen zu berücksichtigen. Ungewöhnliche und persönliche  Verhältnisse sind außer Betracht zu lassen. Der Verkehrswert entspricht dem gemeinen Wert §9 Abs.2 BewG (Bewertungsgesetz).
          
Was versteht man unter Neuwert?
Der Neuwert umfasst die Kosten, zu dem ein Fahrzeug am Bewertungstag im neuen Zustand zu beschaffen wäre.
          
Was versteht man unter Vorteilsausgleich?
Unter Vorteilsausgleich versteht man die mit dem  Schadensausgleich zwangsläufig verbundene Besserstellung des  Anspruchstellers. Im Haftpflichtfall ist der Vorteilsausgleich unter den Namen „Wertverbesserung" bekannt, im Kaskofall nennt man den  Vorteilsausgleich „neu für alt".
        
Was versteht man unter der 130% Regelung?
Die 130% Regelung besagt, sofern die durch einen  unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen Reparaturkosten (zzgl. einer  eventuellen Wertminderung) eines Pkw um bis 30 % höher als der  Wiederbeschaffungswert sind, kann der Geschädigte seinen Pkw reparieren  lassen. Dabei ist es unabhängig davon, ob die Reparatur in einer  Fachwerkstatt oder in Eigenreparatur durchgeführt wird. Im Rahmen der 130 % Regelung kann jedoch nicht fiktiv abgerechnet werden, d. h. es muss eine fachgerechte Reparatur erfolgen.

Was bedeuten Regel- bzw. Differenzbesteuerung?
In einem Unfallgutachten wird der Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges ermittelt und als regelbesteuert, differenzbesteuert oder als steuerneutral ausgewiesen, je nachdem wie das Fahrzeug üblicherweise auf dem Fahrzeugmarkt gehandelt wird.
 
Bei Nutzfahrzeugen und gewerblich genutzten Sonderfahrzeugen (z. B. Taxis) wird fast immer die Mehrwertsteuer ausgewiesen. Auch viele Fahrzeuge in der Luxusklasse werden mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gehandelt. Diese Fahrzeuge sind oft regelbesteuert, das bedeutet im Gutachten wird der Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges mit der Mehrwertsteuer von 19 % ausgewiesen.

Bei Gebrauchtwagen kann die sog. "Differenzbesteuerung" zur Anwendung kommen, wenn der Händler als sog. "Wiederverkäufer" ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert. Unter Berücksichtigung der Handelsspannen, beträgt der Mehrwertsteueranteil ca. 2,5 % vom Wiederbeschaffungswert bei derartigen Fahrzeugen. Diese Steuer wird als differenzbesteuert bezeichnet.

Rechnet der Geschädigte in diesem Fall mit der Versicherung fiktiv ab, darf die Versicherung nur die im Gutachten ausgewiesene Differenzsteuer von 2,5 % von dem
Wiederbeschaffungswert  abziehen.

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